Ein weiterer
Teil der Altstadt wird Fußgängerzone.
Nach Abschluss der Bauarbeiten zur
Teilsanierung
der Mauthstraße wird nun der nördliche
Bereich der
Mauthstraße nach der Einmündung Hallstraße
Hieronymusgasse bis zur Ludwigstraße als
Fußgängerzone
ausgewiesen. Die Hallstraße und die
Hieronymusgasse
bleiben befahrbar. Dies ist Inhalt des für
die
Mauthstraße beschlossenen
Sanierungskonzeptes.
Es wird damit aber auch auf viele
Beschwerden
von Anliegern und Besuchern über zu viel
Verkehr
und ungeordnetes Parken reagiert. Künftig
darf Lieferverkehr nur zu bestimmten Zeiten
anfahren, Anwohner mit Garagen erhalten für
die ganztägige Zufahrt eine
Ausnahmegenehmigung. Das Fahren und Parken
ist in der Fußgängerzone außerhalb der
Lieferzeiten nicht zulässig.